Finanzierungshilfen

Finanzierungshilfen

 Hier erfahren Sie mehr

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie, welche der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu Ihrer persönlichen Situation und den von Ihnen geplanten Maßnahmen am besten passt.  

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragsstellung von Fördermitteln von KfW und BAFA. Ob Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen oder energieeffizientes Sanieren - wir wickeln die komplette Antragsstellung kostenlos und routiniert für Sie ab.

Wichtig: Zurzeit können bei der KfW keine weiteren Anträge für Investitionszuschüsse für Einbruchschutz gestellt werden!


Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand! 

  • Energie- und Förderberatung (Energieeffizienzexperte für Wohngebäude - Förderprogramme des Bundes)
  • Förderbetreuung 
  • geförderte Fenster- und Türelemente inklusive Sonnenschutz
  • Umfeldmaßnahmen

 Energieberater Henner Klaasenergie-effizienz-experten.de / dena    

 Hier geht es zu den Förderprogrammen:

 

Ihre Alternative Nr. 1 - Der Steuerbonus!

Jetzt Fenster wechseln und 20 % Steuern sparen!

20% Steuerermäßigung! So einfach und unbürokratisch war es noch nie. Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Damit können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten Ihrer neuen Premiumfenster von KLAAS steuerlich geltend machen. Das gilt für alle förderfähige Maßnahmen, die Sie nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen haben.

Man kann einzelne oder auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Größere Projekte können nach einem Sanierungsplan schrittweise durchgeführt werden.

Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000 (also max. € 40.000) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. 

 

Wie viel Geld bekommen Sie vom Finanzamt zurück?

Hier zwei anschauliche Rechenbeispiele, wie der 20%-Steuerbonus funktioniert, wenn Sie in Ihrem Wohnhaus oder in Ihrer Eigentumswohnung neue Premiumfenster und Außentüren von Klaas einbauen lassen*:

 

Beispiel 1:  
Renovierungsaufwand für neue Fenster und Außentüren:
€ 15.000,00

Steuerrückerstattung / Steuerersparnis:
20% vom Renovierungsaufwand = € 3.000,00
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7%:   € 1.050,00
Im 2. Jahr 7%:   € 1.050,00
Im 3. Jahr 6%:   €  900,00

Klimaprogramm_Beispiel1

 

Klimaprogramm_Beispiel2Beispiel 2: 
Renovierungsaufwand für neue Fenster und Außentüren:
€ 25.000,00

Steuerrückerstattung / Steuerersparnis:
20% vom Renovierungsaufwand = € 5.000,00
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7%:   € 1.750,00
Im 2. Jahr 7%:   € 1.750,00
Im 3. Jahr 6%:   €  1.500,00 

 * Sofern die Voraussetzungen für die Förderung des neuen Klimaschutzprogrammes 2030 des Bundes voliegen.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein.
  • Sie müssen diese Immobilie selbst bewohnen.
  • Die neuen Fenster/Haustüren müssen die vorgegebenen Wärmedämmwerte einhalten.
  • Aus der Immobilie dürfen keine ganz oder teilweise steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.


Was müssen Sie sonst noch beachten?

  • Das Steuersparmodell darf nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen in deutscher Sprache ausgestellt sein.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen muss eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.
  • Ein Überweisungsbeleg über den gesamten Rechnungsbetrag ist erforderlich. Barzahlungen werden nicht anerkannt.


Was müssen Sie dem Finanzamt vorlegen?Nur_vom_Fachbetrieb

  • Eine ordentliche Rechnung vom Fachunternehmen. 
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung)
  • Eine Erklärung vom Fachunternehmen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.


20% Steuerbonus - die Vorteile:

  • Die Maßnahmen müssen nicht vor Beginn angemeldet bzw. beantragt werden. Sie können einfach loslegen.
  • Eine Begleitung der Maßnahme durch einen Energie- bzw. Energie-Effizienz-Experten ist nicht zwingend erforderlich.
  • Planungs- und Baubegleitungskosten werden bis zu 50% gefördert.
  • Geringer Aufwand für eine attraktive Fördersumme.
  • KLAAS Fensterbau steht Ihnen als kompetentes und erfahrendes Fachunternehmen professionell zur Seite.

 

20% Steuerbonus - die Nachteile:

  • Es wird ausschließlich selbstgenutzes Wohneigentum gefördert.
  • Keine finanzielle Planungssicherheit, da die Finanzbehörde erst nach Abschluss der Arbeiten über die Förderung entscheidet.
  • Sollten Sie eine geringere Steuerlast erwarten, lohnt sich unter Umständen die steuerliche Förderung nicht.



Text Alternativen

 

Ihre Alternative Nr. 2 - Darlehen oder Zuschüsse von BAFA und KfW:

Die Fördermöglichkeiten von BAFA (und KfW): 


Energetische Einzelmaßnahmen

als ZUSCHUSS über BAFA    

Seit 01.01.2021 werden einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen - wie die Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren - nur noch über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst.Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen oder außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, beitragen. Antragsberechtigt sind neben privaten Eigentümern auch verschiedene gemeinnützige, freiberuflich tätige, kommunale und gewerbliche Antragsteller. 

Die Eckdaten im Überblick:

  • Zuschuss von 15-20% der förderfähigen Ausgaben von maximal 60.000 Euro je Wohneinheit
  • Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro
  • Sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude
  • Für private Eigentümer sowie gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige, kommunale etc. Antragsteller
  • Sehr umfassender Katalog an förderfähigen Einzelmaßnahmen inklusive Baunebenkosten
  • Voraussetzung: Einbindung eines Experten für Energieeffizienz (Kosten werden mit 80% bezuschusst)

 

Liste der förderfähigen Einzelmaßnahmen der BAFA (auszugsweise):

  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren 
  • Ertüchtigung von Fenstern, Fenster- und Außentüren (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit, Verbesserung der Fugen- und der Schlagregendichtheit)
  • Einbau/Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
  • Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit strahlungsabhängiger Steuerung
  • Einbau von Fensterlüftungssystemen
  • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Einbau/Erneuerung der Fensterbänke
  • Dämmung und Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen
  • Fest integrierter Insektenschutz
  • Maßnahmen zur Ab- und Durchsturzsicherung
  • Nachrüstung Einbruchschutz an Fenster, Fenster- und Außentüren
  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von einbruchhemmenden Fenstern, Fenstertüren und Außentüren
  • u. V. m.

 

 Stadt Siegen

Die "Kirsche auf der Sahne":

Sichern Sie sich den Zuschuss zum Zuschuss! Als Siegener Eigentümer/innen von Immobilien können Sie seit dem 01.07.2021 für die Erneuerung von klimaschützenden energiesparenden Fenstern,  Fenstertüren und Hautüren eine Förderung von 50 € je Element beantragen. Das hat der Rat am 26.05.2021 beschlossen. Das Online-Formular mit allen wichtigen Informationen ist verfügbar unter: www.siegen.de/leben-in-siegen/energie-und-klima/klimaschutz-in-siegen/klimafoerderprogramm/.  


Der Zuschuss wird auch rückwirkend für Maßnahmen in 2021 und zusätzlich zu den Förderungen von BAFA oder KfW gezahlt! 
Voraussetzung ist, dass eine Vor-Ort-Energieberatung VOR Durchführung der Maßnahme erfolgt ist. Mehr Details und die Allgemeinen Förderbedingungen der Stadt Siegen (Seite 4) finden Sie hier

 

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand! 

  • Energie- und Förderberatung (Energieeffizienzexperte für Wohngebäude - Förderprogramme des Bundes)
  • Förderbetreuung 
  • geförderte Fenster- und Türelemente inklusive Sonnenschutz
  • Umfeldmaßnahmen

 Energieberater Henner Klaasenergie-effizienz-experten.de / dena

 

 

Maßnahmen zum Einbruchschutz

als ZUSCHUSS über die KfW (455-E)    //    in Verbindung  mit energetischen Zuschüssen von BAFA 

Wichtig: Zurzeit können bei der KfW keine weiteren Anträge für Investitionszuschüsse für Einbruchschutz gestellt werden!

Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mieter konnten bisher bei der KfW Anträge für Zuschüsse und Kredite fürMaßnahmen stellen, mit denen sie den Einbruch­schutz an Ihrem Wohn­eigentum erhöhen. Besonders interessant war das Förderprogramm für Kunden, die den Einbau einer Sicherheitshaustür oder einer einbruchhemmenden Wohnungseingangs- bzw. einer Nebeneingangstür planen.

Da die Fördermittel der KfW für den Einbruchschutz erschöpft sind, kann man die Sicherheitsausstattung neuer Fenster- und Türelemente nur noch in Verbindung mit den Bundesförderprogrammen für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA bezuschussen lassen. 

Der Einbau von neuen einbruchhemmenden Fenstern und Fenstertüren wird zurzeit grundsätzlich nur in Verbindung mit den Programmen zur energetischen Sanierung gefördert.

Plant man einzelne Fensterelemente zu erneuern, kann man die Kosten für die energieeffiziente Ausstattung und den zusätzlichen Einbruchschutz über das Förderprogramm des BAFA mit 15-20% fördern lassen. Der dann erforderliche Energieberater wird mit 80% ebenfalls bezuschusst.

 

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand! 

  • Energie- und Förderberatung (Energieeffizienzexperte für Wohngebäude - Förderprogramme des Bundes)
  • Förderbetreuung 
  • geförderte Fenster- und Türelemente inklusive Sonnenschutz
  • Umfeldmaßnahmen

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Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz 

als ZUSCHUSS über die BAFA 


Wärmebild

BAFA-Zuschuss: 

foerdermittelIm Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne des Förderprogramms des BAFA werden 80% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.

 

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand! 

  • Energie- und Förderberatung (Energieeffizienzexperte für Wohngebäude - Förderprogramme des Bundes)
  • Förderbetreuung 
  • geförderte Fenster- und Türelemente inklusive Sonnenschutz
  • Umfeldmaßnahmen

 

 

 

Der Zuschuss zum Zuschuss von der Stadt Siegen 

Stadt SiegenAls Siegener Eigentümer/innen von Immobilien können Sie seit dem 01.07.2021 für die Erneuerung von klimaschützenden energiesparenden Fenstern,  Fenstertüren und Hautüren eine Förderung von 50 € je Element beantragen. Das hat der Rat am 26.05.2021 beschlossen. 

Das Online-Formular mit allen wichtigen Informationen ist verfügbar unter: www.siegen.de/leben-in-siegen/energie-und-klima/klimaschutz-in-siegen/klimafoerderprogramm/.  

 

Wichtig!
Der Zuschuss wird auch rückwirkend für Maßnahmen in 2021 und zusätzlich zu den Förderungen von BAFA oder KfW gezahlt! 

Voraussetzung ist, dass eine Vor-Ort-Energieberatung VOR Durchführung der Maßnahme erfolgt ist. Mehr Details und die Allgemeinen Förderbedingungen der Stadt Siegen (Seite 4) finden Sie hier

 

 

Die Eckdaten im Überblick:

  • Bis zu 1.000 Euro für die Erneuerung von Fenstern und Türen (Außentüren) in Bestandsgebäuden
  • Für Siegens private Eigentümer/innen von Immobilien 
  • Für Wohngebäude die vor dem 01.01.2020 errichtet wurden.
  • Für Maßnahmen, die im aktuellen Jahr sowie im jeweilig Vorjahr umgesetzt wurden.
  • Insgesamt läuft das Programm bis 2023.
  • Der Geltungsbereich ist auf das Stadtgebiet Siegen begrenzt.
  • Voraussetzung: Einbindung eines Experten für Energieeffizienz oder mindestens aber eine Vor-Ort-Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW mit entsprechendem Schwerpunkt vor Durchführung der Maßnahmen.

 

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Fenster und Fenstertüren mit einem maximalen U-Wert von 0,95 (m²/K)
  • Außen-, und Haustüren zu beheizten Räumen von mindestens 19°C und einem maximalen U-Wert von 1,3 (m²/K)
  • Dachfenster maximalen U-Wert von 1,0 (m²/K)

 

Die Antragstellung (auszugsweise):Info

  • Die Abwicklung erfolgt vornehmlich digital.
  • Im Regelfall nach erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Bezahlung durch den Antragsteller als "Rechnungszuschuss".
  • Optional vor der Umsetzung zur "Mittel-Reservierung".
  • Antragstellung für Rechnungszuschüsse im laufenden Jahr bis maximal 30. November.

 

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand! 

  • Energie- und Förderberatung (Energieeffizienzexperte für Wohngebäude - Förderprogramme des Bundes)
  • Förderbetreuung 
  • geförderte Fenster- und Türelemente inklusive Sonnenschutz
  • Umfeldmaßnahmen

 Energieberater Henner Klaasenergie-effizienz-experten.de / dena

 

Wie bei allen Informationen zu den Förderprogrammen kann kein Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit erhoben werden. Es gelten die Informationen und Ausführungen zu den einzelnen Programmen und Gesetzestexten auf den jeweiligen Websites der BAFA, KFW, Stadt Siegen etc. 

 

Weitere aktuelle Informationen zu den Themen:

  • Modernisierung
  • Förderprogramme
  • Energieeffizienz
  • Lärmschutz / Schallschutz
  • Einbruchschutz

 

erhalten Sie unter:

Bundesministerium für Finanzen: Steuerliche Förderung 

KFW: Föderprogramme im Überblick 
KfW-Informationen: mit neuen Fenstern Energie sparen
KfW-Förderung: Einbruchschutz
KfW-Informationen: mehr Sicherheit mit neuen Türen und Fenstern

KfW: Planung und Baubegleitung durch den Energieexperten

BAFA: Förderprogramme im Überblick
BAFA-Förderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung

Fördermitteldatenbank: www.foerderdata.de

 


 

Bitte beachten Sie!

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Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. (Stand: 01.11.2022)

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